Lärmschutz in der Stadt:

Mittagsruhe beachten!

In den Sommermonaten kommt es immer wieder zu Beschwerden über Lärmbelästigung in der Mittagszeit. Dazu gehören unter anderem das Rasenmähen oder laute Arbeiten im Freien. Das Ordnungsamt macht noch einmal auf die Einhaltung der Mittagsruhe aufmerksam – eigentlich jedermann geläufig – und weist auf § 12 der Troisdorfer Straßenordnung hin. Darin heißt es:

Schutz der Mittagsruhe

(1) Unter Bezug auf § 5 LImSchG wird in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr (allgemeine Ruhezeit) jede Tätigkeit untersagt, die mit besonderer Lärmentwicklung verbunden ist und die allgemeine Ruhezeit stören könnte. Als solche Tätigkeiten gelten insbesondere 1. der Betrieb von lärmintensiven Maschinen (wie z.B. Benzinrasenmäher, Schleifmaschinen, Bohrmaschinen, Kreissäge etc.) oder 2. lärmintensive Tätigkeiten wie z. B. Holz hacken.

(2) Abs. 1 findet keine Anwendung auf Baustellen, Ernte und sonstige gewerbliche Tätigkeiten."

Außerdem gilt das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Bei Fragen zu Lärmbelästigungen wendet man sich an das städtische Ordnungsamt im Rathaus unter der Hotline Tel. 02241/900-333.