Entwicklung der Jugendhilfe und der Personalaufwendungen

Stadtkämmerer erlässt haushaltswirtschaftliche Sperre

Bürgermeister Klaus-Werner Jablonski und Stadtkämmerer Horst Wende möchten sich abzeichnenden Haushaltsrisiken für das Haushaltsjahr 2015 rechtzeitig entgegensteuern. Ein geeignetes Mittel hierfür ist die haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 24 Gemeindehaushaltsverordnung NRW. Danach kann der Stadtkämmerer, wenn die Entwicklung der Erträge und der Aufwendungen es erfordert, die im Haushaltsplan enthaltenen Ermächtigungen sperren. In einer Mitteilungsvorlage für den Stadtrat am 15. September wurden die Stadtverordneten über die haushaltswirtschaftliche Sperre informiert.

Insbesondere im Bereich wirtschaftliche Jugendhilfe verursachen steigende Fallzahlen deutliche Mehraufwendungen.

Zusätzlich konnte bei den Personalaufwendungen die im Rahmen der Planung vorgegebene Kürzung von einem Prozent nicht in allen Bereichen realisiert werden. Im Bereich der Kindertagesstätten sind trotz streikbedingter Einsparungen Personalmehraufwendungen zu verzeichnen. Die Ergebnisse der noch nicht abgeschlossenen Tarifverhandlungen für die Erzieherinnen und Erzieher sind hierbei noch nicht berücksichtigt.

Gesperrt werden zur Zeit ausschließlich Sachaufwendungen, so dass Vereine und caritative Einrichtungen nicht um Ihre Zuschüsse fürchten müssen. Auch rechtlich und tatsächlich notwendige Aufwendungen sind sichergestellt.

Durch die haushaltswirtschaftliche Sperre soll erreicht werden, dass die Stadt dauerhaft leistungsfähig bleibt und sich Handlungsspielräume bewahrt, um auch weiterhin ein breites Angebot für ihre Einwohnerinnen und Einwohner bieten zu können.