Die Stadt bittet um Vor- und Umsicht:

Mehr Rücksicht beim Radfahren in der Fußgängerzone!

Das Radfahren in der Troisdorfer Fußgängerzone ist nur eingeschränkt erlaubt. Im Rahmen der Schulwegsicherung und aufgrund der verlängerten Unterrichtszeiten an den Schulen in der Innenstadt, ist das Befahren der Fußgängerzone durch Radfahrer zu bestimmten Zeiten gestattet. An Wochentagen kann von 20 Uhr bis 16.30 Uhr mit dem Fahrrad durch die Fußgängerzone gefahren werden, am Wochenende und Feiertagen zwischen 20 Uhr und 9 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten ist das Radfahren in der Fußgängerzone untersagt. Die Stadt Troisdorf bittet die Radfahrer um besondere Rücksichtnahme gegenüber Fußgängern.