Erlass der Beitragsschulden bis Jahresende:

Countdown zum Stichtag für Nicht-Krankenversicherte!

Für alle Personen, die bisher nicht krankenversichert sind und für Betroffene mit Altschulden aus einer Zeit, als sie nicht krankenversichert waren, bietet sich durch das Beitragsschuldenerlassgesetz eine einmalige Chance. Wer zurzeit weder gesetzlich noch privat krankenversichert ist, muss sich beeilen. Unversicherte müssen keine Beiträge nachzahlen, wenn sie sich noch bis zum Stichtag 31. Dezember 2013 krankenversichern.

Darauf weisen die Schuldnerberatungsstellen der Städte Troisdorf und Sankt Augustin, der SKM Kath. Verein für soziale Dienste im Rhein-Sieg-Kreis und die Verbraucherzentralen in Troisdorf und Siegburg hin. Gemeinsam appellieren sie an den betreffenden Personenkreis: „Um in den Genuss des Beitragsgeschenks zu kommen, sollten sich Nichtkrankenversicherte umgehend bei der Krankenkasse melden, bei der sie zuletzt versichert waren“.

Mehr als drei Monate ohne Versicherung

Voraussetzung für den kompletten Beitragserlass ist allerdings, dass die versicherungslose Zeit mehr als drei Monate andauert und in dieser Zeit entstandene ärztliche Behandlungskosten, die aus eigener Tasche gezahlt worden sind, nicht nachträglich der Kasse in Rechnung gestellt werden.

Ehemaligen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung, die derzeit nicht versichert sind und bis Ende Dezember 2013 zurückkehren, werden sämtliche Beiträge und die darauf entfallenden Säumniszuschläge für ihre unversicherte Zeit erlassen.

Wer sich in einer privaten Krankenkasse bis Ende dieses Jahres versichert, bekommt den sogenannten Prämienzuschlag für die versicherungslose Zeit erlassen. Dies gilt auch für bereits Versicherte, die Rückstände aus Prämienzuschlägen aus dieser Zeit haben.

Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse mit Beitragsrückständen profitieren nicht von dieser Regelung. Hier werden aber die bisher angefallenen Säumniszuschläge auf die Beitragsrückstände von 5 % auf nur 1% reduziert.

Jetzt bei der Krankenkasse melden

Ein Tipp des Arbeitskreises Schuldnerberatung und der Verbraucherzentrale: Mit Blick auf den Stichtag 31. Dezember 2013 sollten sich alle Betroffenen, die derzeit ohne anderweitige Absicherung im Krankheitsfall sind und zuletzt gesetzlich krankenversichert waren, möglichst rasch bei Ihrer Krankenkasse melden. Zum Beitragsschuldenerlassgesetz und seinen Voraussetzungen beraten die Mitarbeiterinnen der Verbraucherzentrale Troisdorf, Kölner Platz 2, Troisdorf-Mitte, Tel. 02241/78783.