Richtlinien für Zuschüsse an Sportvereine:

Mehr Geld für Sportevents mit überregionaler Bedeutung

In seiner letzten Sitzung hat der Sport-, Freizeit- und Partnerschaftsausschuss des Troisdorfer Stadtrats eine Ergänzung der Richtlinien für Zuschüsse an Sport- und Freizeitvereine beschlossen. Der Beschluss basierte auf einem Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Es geht um die erweiterte Förderung von Sportveranstaltungen mit überregionalem Charakter.

Darauf macht das städtische Schulverwaltungs- und Sportamt aufmerksam. Die Änderungen treten zum 1. Januar 2014 in Kraft und unterstreichen die Bedeutung Troisdorfs als Stadt des Sports mit seinen mehr als 70 Sportvereinen und modernen Sportanlagen.

Im ergänzten § 10a der Richtlinien heißt es jetzt in Satz 1: „Sportveranstaltungen, die für die jeweilie Sportart von überregionaler Bedeutung sind und wegen des organisatorischen Aufwands nicht in regelmäßiger Form von einem Troisdorfer Verein ausgerichtet wurden oder werden können, erhalten einen Zuschuss“.

Satz 2 listet dementsprechend die Durchführung von a) Welt- oder Europameisterschaften, b) Deutschen Meisterschaften, c) Landesmeisterschaften, d) anerkannte Internationale Meisterschaften, e) anerkannte Nationale oder Internationale Meisterschaften von Teildisziplinen, Jugend- oder Senioren-Meisterschaften sowie f) weitere Veranstaltungen mit einem Teilnehmerfeld, das sich überwiegend aus Teilnehmern zusammensetzt, die nicht aus Troisdorf stammen.

Für die Veranstaltungen von c) bis f) muss die überregionale Bedeutung durch eine schriftliche Stellungnahme eines Landes- oder Bundesverbands bestätigt werden. In Satz 3 heißt es zur Förderung: „Gefördert werden bis zu 50 %, maximal bis zu 5.000 Euro der Gesamtkosten der jeweiligen Veranstaltung. Antrittsgelder und Preisgelder werden nicht gefördert.

Der § 11 der Richtlinien wird durch Absatz 9 ergänzt: „Zuschüsse nach § 10a sind beim Sportamt schriftlich zu beantragen. Der beantragende Verein muss im Rahmen eines Finanzierungsplanes die förderfähigen Gesamtkosten nach § 10a (3) darlegen. Ausgaben sind durch entsprechende Belege nachzuweisen“. Auskunft gibt Gerd Schulten im Rathaus unter Tel. 02241/900-409. Die Richtlinien findet man auf dieser Webseite unter Rubrik Stadt/Rathaus> Rat und Ausschüsse >Ortsrecht.