Troisdorf wählt – Bundestagswahl 22. September:

In Kürze wird das Wahlamt geöffnet

Am Sonntag, 22. September 2013, ist Bundestagswahl, dann wird der 18. Deutsche Bundestag gewählt. Für die Troisdorfer Wählerinnen und Wähler wird dazu wieder das städtische Wahlamt im Rathaus Kölner Straße 176, im Sitzungssaal A neben dem Foyer im Erdgeschoss eingerichtet. Es wird ab Montag, 19. August 2013, geöffnet sein.

Die Öffnungszeiten des Wahlamts sind Montag von 7.30 bis 19.00 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 7.30 bis 16.00 Uhr und Freitag von 7.30 bis 12.30 Uhr. Am Freitag vor der Wahl, 20. September 2013, ist das Wahlamt von 7.30 bis 18.00 Uhr geöffnet. Das ist die letzte Möglichkeit für die Entgegennahme von Briefwahlanträgen.

Auskunft über Wahlberechtigung erhält man unter Tel. 02241/900-363 bei Petra Göllner im Rathaus, Sitzungssaal A (EG), E-Mail: GoellnerP@Troisdorf.de, Fax: 02241/900-8311. Auskunft über die Regelungen für die Briefwahl erhält man unter Tel. 02241/900-360 bei Iris Kern, E-Mail: KernI@Troisdorf.de, Fax: 02241/900-8360, ebenfalls im Sitzungssaal A.

Auskunft über die Wahlhelfertätigkeit in einem Wahllokal erhält man unter Tel. 02241/900-312 bei Guido Reichwald, E-Mail: ReichwaldG@Troisdorf.de, Fax: 02241/900-8312, im Rathaus Zimmer 233 (2.OG). Gesucht werden rund 450 Wahlhelferinnen und -helfer!

Briefwahl beantragen

Die Troisdorfer Wahlbenachrichtigungen werden spätestens bis zum 1. September 2013 an die im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten verschickt. Wahlberechtigt sind Deutsche im Alter ab 18 Jahren; Stichtag der Eintragung ist der 18. August 2013. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben sollte, wendet sich an Petra Göllner, Tel. 900-363 oder Iris Kern, Tel. 900-360.

Briefwahlunterlagen können mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung schriftlich oder per Fax beantragt werden. Der Antrag muss vom Wahlberechtigten persönlich unterschrieben werden, daher bitte die Unterschrift nicht vergessen.

Außerdem ist die Beantragung per E-Mail mit dem Antragsformular über die Troisdorfer Homepage www.troisdorf.de möglich. Ein telefonischer Antrag ist allerdings ausgeschlossen. Natürlich kann vor Ort im Wahlamt gewählt werden. Dazu muss man die Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis mitbringen.

Vollmacht und Ausweis mitbringen

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht (keine Generalvollmacht oder Betreuungsurkunde) nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Das gilt auch für Ehepartner!

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zum Empfang der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird (keine Generalvollmacht oder Betreuungsurkunde) und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Das hat sie dem Troisdorfer Wahlamt vor Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtige Person auszuweisen. Die Vollmacht ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt.