Nachbarstädte haben Vorbehalte gegen Sankt Augustiner Einkaufspark

Auch im Troisdorfer Rathaus gibt es Bedenken wegen der Sankt Augustiner Pläne.

Die Städte Bonn, Königswinter, Siegburg und Troisdorf haben zu dem offengelegten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 107, der die Umstrukturierung und Erweiterung des Sankt Augustiner HUMA - Einkaufspark von heute ca. 30.000 auf ca. 46.000 qm Verkaufsfläche zum Ziel hat, Stellung genommen.

Die Städte begrüßen ausdrücklich eine Umstrukturierung des Zentrums von Sankt Augustin, da offensichtlich ein städtebaulicher Handlungsbedarf besteht und ein gut funktionierendes und qualitativ hochwertiges Zentrum der Stadt Sankt Augustin der Entwicklung der ganzen, insbesondere rechtsrheinischen Region zugute kommen wird.

Jedoch haben sie erhebliche Zweifel, ob zur Umstrukturierung und Revitalisierung des Sankt Augustiner Zentrums eine solch deutliche Ausweitung der Verkaufsfläche notwendig und sinnvoll ist, wie sie im vorliegenden Planverfahren betrieben wird, und gehen davon aus, dass ihre eigenen Stadt- und Stadtteilzentren erheblich stärker betroffen sind als dargestellt. Das der Planung zugrundeliegende Gutachten von Dr. Lademann & Partner ist aus ihrer Sicht nicht geeignet, die raumordnerische und städtebauliche Verträglichkeit zu belegen.

Die Städte haben daher gemeinsam eine „Fachliche Bewertung der vorliegenden Auswirkungsanalyse des Büros Dr. Lademann & Partner“ durch das Büro Junker und Kruse Stadtforschung, Dortmund, erarbeiten lassen. Diese Bewertung kommt zu dem Ergebnis, dass das Gutachten von Dr. Lademann & Partner auf verschiedenen unrealistischen, unbegründeten und intransparenten Annahmen beruht, die zu einer zu geringen Einschätzung der Auswirkungen in der benachbarten Region führen.

Aus Sicht der einwendenden Städte stellt das vorliegende Gutachten daher kein ausreichendes und inhaltlich belastbares Abwägungsmaterial dar, auf dessen Grundlage eine sachgerechte und wohl abgewogene Entscheidung durch die politischen Gremien der Stadt Sankt Augustin getroffen werden kann.

Darüber hinaus entspricht die Verfahrensweise nicht der 2003 getroffenen Vereinbarung zur Diskussion und Abstimmung von regional bedeutsamen Einzelhandelsvorhaben, die die Region Bonn / Rhein-Sieg / Ahrweiler im Rahmen der Kooperation im Regionalen Arbeitskreis Entwicklung, Planung und Verkehr (:rak) ein Verfahren im Regionalen Einzelhandelskonzept vereinbart hat.

Dort ist geregelt, dass zunächst eine Information der Nachbargemeinden und eine gemeinsame 1. regionale Prüfung durchzuführen ist. Kommt es hier nicht zu einer Übereinkunft in Form eines regionalen Konsenses zum fraglichen Vorhaben, so ist ein (weiteres) neutrales Fachgutachten, dessen Beauftragung im Konsens der beteiligten Gemeinden erfolgen soll, einzuholen. Auf dieser Grundlage erfolgt eine 2. regionale Prüfung, eventuell mit Unterstützung einer externen Moderation.

Die Städte Bonn, Königswinter, Siegburg und Troisdorf haben die Stadt Sankt Augustin daher aufgefordert, zum nächstmöglichen Zeitpunkt in das gemeinsam vereinbarte Verfahren der Prüfung und Erörterung einzutreten, um eine konstruktive regionale Befassung sicherzustellen.