Appell der Stadt gegen "Tretminen":

Hundekot auf Straßen und Plätzen ist immerzu ein Ärgernis

Woche für Woche erreichen das städtische Ordnungsamt Beschwerden über Hundekot auf Straßen und Plätzen und in Grünanlagen. Die Vielzahl an Hunde-Häufchen sorgt regelmäßig für erregte Gemüter. Zuletzt beschwerten sich Bürger aus Friedrich-Wilhelms-Hütte über ständig neuen Hundekot prompt unmittelbar an der Herz Jesu Kirche. Saubere Umwelt – sauberes Troisdorf: Die Stadt bittet alle Hundebesitzerinnen und -besitzer, dabei mitzuhelfen.

 Auch die Troisdorfer Fußgängerzone und Kinderspielplätze sind von Hundekot betroffen. Aber Baumscheiben, Spiel- und Sportplätze sind keine Hundeklos. Die Stadtverwaltung hatte deshalb schon vor mehr als 10 Jahren die Initiative ergriffen und im ganzen Stadtgebiet Kästen mit Beuteln aufgehängt, in denen man Hundekot problemlos und sauber entsorgen kann.

 Als Alternativen wurden entsprechend beschilderte Hundewiesen in der Nähe von Spielplätzen angelegt, zum Beispiel im Stadtteilpark in Friedrich-Wilhelms-Hütte. Am Ufer des Rotter Sees, eigentlich ein sehr attraktiver und beliebter Naherholungsort, wurden dezente Hundeklos eingerichtet. Die kostenlosen Beutel aus den „Clean-Rex“-Kästen sollen ein wirkungsvolles Mittel gegen die Verunreinigung der Vorgärten und öffentlichen Grünflächen sein. Sie müssen nur ausgiebiger genutzt werden. Zugleich sind sie ein gut sichtbarer Appell an Hundebesitzerinnen und –besitzer, Hundekot ihrer eigenen Vierbeiner zu entsorgen und unsere Stadt sauber zu halten.

 Dass mit dem Zahlen der Hundesteuer auch das Entsorgungsproblem für Hundekot gelöst sei und der Vierbeiner deshalb überall hinmachen könne, ist ein weit verbreiteter Irrtum. Eine umfassende Beseitigung von Hundekot kann die Stadt nicht leisten, denn dadurch würden zusätzlich immense Persdonalkosten entstehen und die Zumutungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Bauhofs unerträglich.

 Rechtliche Grundlage ist § 8 der Troisdorfer Straßenordnung aus dem Jahr 1987. Tierhalter müssen demnach dafür sorgen, dass ihre Hunde von Spielplätzen ferngehalten werden, Gehwege und Bürgersteige nicht beschmutzen, nicht ohne Aufsicht umherlaufen, Personen nicht gefährden und Sachen nicht beschädigen.

 „Die verantwortlichen Personen haben die durch die Tiere verursachten Verunreinigungen öffentlicher Straßen und Anlagen unverzüglich zu beseitigen. Hiervon ausgenommen sind Blinde, die Blindenhunde mitführen“, heißt es klar in § 8 Abs. 3 der Straßenordnung. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet wird. Das kann man im Netz unter www.troisdorf.de>Bürgerservice>Ortsrecht>Öffentliche Sicherheit nachlesen.