Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder:

Troisdorfer Bürgermeister ruft dazu auf, Anträge zu stellen

Mit Blick auf verwirrende und widersprüchliche Mitteilungen zum Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche ruft Troisdorfs Bürgermeister Klaus-Werner Jablonski die betroffenen Eltern dazu auf, rasch zu handeln:

„Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in den letzten Tagen gab es eine Vielzahl von Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV), der Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten.  

Diese Informationen wirkten aus meiner Sicht nicht aufklärend, sondern eher verwirrend. Von 1.500 Troisdorfer Antragsberechtigten haben bisher nur sieben einen Antrag gestellt. Während entsprechende Leistungen für SGB II (Hartz IV) -Empfänger über das Jobcenter gewährt werden, sollen alle anderen Anträge bei den Städten und Gemeinden gestellt werden. Dabei ist zurzeit noch nicht einmal eine rechtliche und tatsächliche Grundlage dafür geschaffen, dass Sie zeitnah diese Leistung tatsächlich bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erhalten können.

Ich möchte sicherstellen, dass alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die Anspruch auf diese Leistungen haben, diese auch in Anspruch nehmen können. Wir haben in Troisdorf mit einer flächendeckenden Ganztagsbetreuung und Ganztagsförderung an den Schulen wichtige Voraussetzungen dafür geschaffen, dass alle Kinder die Chance auf Bildung haben.

Damit SGB II-Empfänger rückwirkend für die Monate Januar bis März Leistungen gewährt werden können, müssen Sie Ihren Antrag beim Jobcenter bis spätestens 30. April 2011 gestellt haben. Alle Personen im SGB II-Bezug wenden sich bitte an das Jobcenter.

Für alle anderen Personen, die keine SGB II-Leistungen erhalten, aber als Wohngeldempfänger, Kinderzuschlagsempfänger oder SGB XII-Bezieher einen Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket haben, ist ein formloser Antrag vorbereitet. Für Sie gilt ebenfalls eine rückwirkende Leistungsgewährung für die Zeit ab Januar 2011, der Antrag kann bis 31. Mai 2011 gestellt werden.

Den formlosen Antrag finden Sie hier als pdf-Datei.

Sie füllen ihn bitte aus bzw. schicken uns ein Schreiben in ähnlicher Form. Damit haben Sie zunächst den erforderlichen Antrag gestellt und die Antragsfrist eingehalten. Sie erhalten dann vom mir sofort nähere Informationen bzw. einen konkreten Antragsvordruck - sobald das weitere Verfahren geklärt ist -, wie Sie Ihre Leistungen dann tatsächlich erhalten.

Nehmen Sie bitte diese Leistung für Ihre Kinder in Anspruch!

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Werner Jablonski“