Schutz bei Kindeswohlgefährdung
Leistungsbeschreibung
Aufgabe des Kinderschutzfachdienstes Team II ist der Schutz bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII). Der Kinderschutzfachdienst ist im gesamten Stadtgebiet Troisdorf zuständig für alle Erstmeldungen von Kindeswohlgefährdungen und für die Beratung der anderen Stadtteilteams bei diesen Fällen in laufenden Hilfen (§ 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung).
Bei Hinweisen auf eine akute, schwerwiegende Gefährdung des Kindeswohls wenden Sie sich bitte während der Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 8:00 bis 16:30 Uhr, Freitag, 8:00 - 12:30 Uhr) an den
Tagesdienst unter der zentralen Rufnummer: 02241/900-474
oder an die Mitarbeiter*innen des Teams II oder des für Ihren Ortsteil zuständigen Stadtteilteams.
Außerhalb der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung kontaktieren Sie bitte den Bereitschaftsdienst über die Feuerwache, Tel. 02241/9631-0.Weitere Informationen auf den nachfolgenden Websites