Betreuung in Fördergruppen
Leistungsbeschreibung
Die Fördergruppe ist eine Maßnahme der Jugendhilfe mit einem differenzierten Betreuungs- und Hilfeangebot im Rahmen der ambulanten Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz für schulpflichtige Kinder mit einem erhöhten pädagogischen Bedarf.
Weitere Informationen auf den nachfolgenden Websites
Rechtsgrundlage
Verfahrensablauf
Grundvoraussetzung für die Aufnahme in eine Fördergruppe ist ein von den Sorgeberechtigten zu stellender Antrag auf Hilfe zur Erziehung.
Wenden Sie sich für weitere Informationen oder die Beantwortung von Fragen telefonisch oder per E-Mail in den Stadtteilhäusern an die Mitarbeiter*innen des Sozialen Dienstes des für Ihren Stadtteil zuständigen Teams.