Vorkaufsrechte der Stadt
Leistungsbeschreibung
Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) steht der Stadt unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken zu.
Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen
Im Rahmen von Immobilienkäufen stellt das Amt für Geoinformation, Statistik und Liegenschaften daher Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen (Negativatteste) aus, die schriftlich über den Notar beantragt werden müssen.
Rechtsgrundlage
Kosten
Für das Ausstellen des Negativattests hat der Erwerber der Immobilie eine Gebühr in Höhe von 30,- €, zu zahlen.