Visaanträge / Visaverlängerungen
Leistungsbeschreibung
Vor der Einreise in das Bundesgebiet ist die Aufenthaltserlaubnis in Form eines zweckentsprechenden Visums einzuholen.
Hiervon sind EU - Bürger grundsätzlich ausgenommen. Sie können visafrei einreisen und die Freizügigkeitsbescheinigung vor Ablauf von drei Monaten bei der zuständigen Meldebehörde beantragen.
Des Weiteren sind Angehörige bestimmter Staaten in Ausnahmefällen von einer Visapflicht befreit (§§ 39 ff AufenthV). Dies trifft jedoch nicht zu, wenn durch die Betroffenen ein Daueraufenthalt beabsichtigt ist.
Informationen zu den deutschen Auslandsvertretungen erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Weitere Informationen auf den nachfolgenden Websites
Rechtsgrundlage
Kosten
Die Gebühren richten sich nach §§ 44 ff Aufenthaltsverordnung (AufenthV).
Verfahrensablauf
Auskünfte erteilen die genannten Kontaktpersonen.