Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplanverfahren und sonstigen Planungen
Leistungsbeschreibung
Das Baugesetzbuch (BauGB) schreibt die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplanverfahren und sonstigen Planungen der Stadt Troisdorf vor. Während der Offenlage können Anregungen zu den ausliegenden Plänen vorgebracht sowie Erläuterungen zu den Entwürfen gegeben werden. Öffentliche Bekanntmachungen informieren über Ort und Zeitraum der Offenlagen.
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Rechtsgrundlage