Hilfe in Wohnungsnotfällen
Leistungsbeschreibung
Die Mitarbeitenden des Sozialamtes stehen Ihnen bei Notlagen in Bezug auf Ihren Wohnraum beratend zur Seite.
Hilfsangebote bei drohendem Wohnungsverlust durch
- (fristlose) Kündigung von Wohnraum
- Räumungsklage des Vermieters
- Zwangsräumung des Wohnraumes durch Gerichtsvollzieher
Ziele sind dabei geeigneten und angemessenen Wohnraum langfristig zu sichern, einen drohenden Wohnraumverlust verhindern bzw. eine vorhandene Wohnungslosigkeit zu beheben.
Rechtsgrundlage
Verfahrensablauf
Serviceangebote
Nach der Klärung, weshalb die Notlage entstanden ist, helfen die genannten Ansprechpartner*innen bei der Suche nach Möglichkeiten, die Notlage zu lösen. Sie geben Hilfestellung bei der Suche nach anderem Wohnraum.
Die Mitarbeitenden informieren und beraten (keine Rechtsberatung) zu Angeboten von und Vermittlung zu besonderen sozialen Diensten und Fachstellen.
Sie prüfen außerdem evtl. Ansprüche anderer Sozialleistungen und unterstützen bei deren Beantragung (z. B. SGB II, SGB XII, Wohngeld).