Förderung der Jugendverbände
Leistungsbeschreibung
Die Stadt Troisdorf fördert die im Bereich ihres Jugendamtes tätigen, nach § 75 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) anerkannten Jugendverbände und sonstige Jugendgemeinschaften, die Maßnahmen als Freizeit- und Bildungsmaßnahmen freier Träger der Jugendhilfe durchführen.
Dabei ist zu beachten, dass die Antragsfrist jeweils am 1. Dezember des Jahres für das Folgejahr endet.
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Rechtsgrundlage
Verfahrensablauf
Die Förderung muß schriftlich beantragt werden.
Anträge / Formulare