Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster
Leistungsbeschreibung
Beim Nachweis eines berechtigten Interesses erhalten Sie gegen eine Gebühr
- Ausdrucke der Liegenschaftskarte (auch Kataster- oder Flurkarte genannt)
- Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch (Eigentümernachweis, Bestandsnachweis).
Hinweis
Eine Zusendung eines Ausdrucks/Auszuges aus dem Liegenschaftskataster per Post oder E-Mail ist der Stadt nicht gestattet. Hierfür wenden Sie sich bitte direkt an das Amt für Katasterwesen und Geoinformation des Rhein-Sieg-Kreises.
Weitere Informationen auf den nachfolgenden Websites
Kosten
Die Gebühr für einen Ausdruck aus der Liegenschaftskarte beträgt 30 € für Papierauszüge bis DIN A3.
Die Gebühr für einen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch beträgt 30 €.Die Gebührenberechnung erfolgt nach dem Vermessungsgebührentarif der Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden in NRW in der zurzeit gültigen Fassung.