Erlaubnisse zur Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen durch Gastronomie oder Gewerbetreibende
Leistungsbeschreibung
Für folgende Arten der Sondernutzung von öffentlicher Verkehrsfläche (Straßen und Gehwege im Stadtgebiet) durch Gewerbe- oder Gastronomiebetriebe erteilt das Ordnungsamt der Stadt auf Antrag eine Erlaubnis, soweit die Örtlichkeit die beantragte Sondernutzung zulässt:
- Außengastronomie
- Warenauslagen / -verkauf
- Werbetafeln (Kundenstopper).
Rechtsgrundlage
Kosten
Die Höhe der Sondernutzungsgebühren richtet sich nach der derzeit gültigen Sondernutzungssatzung der Stadt Troisdorf zuzüglich einer Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Erlaubnis.
Verfahrensablauf
Die Beantragung muss 14 Tage vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich erfolgen. Soweit erforderlich, kann die Stadt einen Antrag mit Zeichnungen, Erläuterungen oder in sonst geeigneter Weise verlangen.
Bitte benutzen Sie nach Möglichkeit das bereit gestellte Formular.
Anträge / Formulare