Öffentliche Auslegung (Offenlage) zum Bebauungsplanverfahren K 170, 1.Änderung - Entwurf
Ortsteil Troisdorf - Kriegsdorf, Bereich zwischen Reichensteinstraße, Reichsteinstraße 74 und Brucknerstraße 41, Brucknerstraße, Humper- dinckstraße, Beethovenstraße, Offenbachstraße

Planungsvorhaben: Aufhebung des Erhaltungsbereichs für das Pfarrheim zugunsten eines Wohnungsneubaus
Verfahrensschritt:
Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Frist vom 02.05.2023 bis einschließlich 16.06.2023
Verfahrensart: Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch
Plangebiet:
Das Plangebiet des Bebauungsplanes K 170, 1. Änderung liegt zentral im Stadtteil Troisdorf-Kriegsdorf. Die historisch gewachsene Reichensteinstraße im Südwesten des Gebiets rund um die Kirche St. Antonius bilden das Zentrum des Stadtteils. Weiter nördlich/nordöstlich sind die Wohnhäuser deutlich jünger, in der Brahmsstraße befinden sie sich sogar noch in der Ausführung.
Im Rahmen des Projekts rund um das Pfarrheim in der Reichensteinstraße 62 liegt der Fokus der 1.Änderung auf dem Kirchengrundstück, wo nun neue Wohngebäude entstehen sollen.
Ziel und Zweck der Planung:
Anlass für die 1. Änderung des Bebauungsplanes K 170 bildet der Abrissantrag der katholischen Kirchengemeinde St. Johannes für das ehemalige Pfarrheim in der Reichensteinstraße 62. Für das Grundstück mit dem Pfarrheim setzt der Bebauungsplan K 170 einen Erhaltungsbereich fest. Nach erneuter Beurteilung durch die Untere Denkmalbehörde unter neuer Leitung wird in Abstimmung mit dem Landesverband Rheinland für Denkmalpflege das aus dem Denkmalpflegeplan abgeleitete Erhaltungsziel gem. § 171 BauGB nicht mehr unterstützt, sodass die fachliche Rechtfertigung der Festsetzung fehlt. Voraussetzung für einen positiven Abbruchbescheid ist jedoch auch die Aufhebung der Erhaltungsfestsetzung durch eine Änderung des Bebauungsplanes, sodass hier die planungsrechtlichen Grundlagen für einen beabsichtigten Wohnungsneubau geschaffen werden.
In der Reichensteinstraße 62 soll im Rahmen der Neuplanung ein Mehrfamilienhaus für bis zu sechs Wohneinheiten entstehen. In den ersten Jahren der Nutzung soll sichergestellt sein, dass im Erdgeschoss eine Wohnung zu Gemeindenutzungen der katholischen Pfarrgemeinde St. Johannes zur Verfügung steht. Im gleichen Zuge plant der Investor auf demselben Grundstück ein weiteres Mehrfamilienhaus für bis zu sechs Wohneinheiten in der Brucknerstraße. Die beiden Wohnhäuser sind jeweils mit Abweichungen von den Festsetzungen des heute rechtskräftigen Bebauungsplans K 170 geplant. Zur Entscheidungsfindung sind dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz am 13.01.2022 vier Vorentwurfsvarianten vorgestellt worden, die anschließend auch der Öffentlichkeit sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange zur Beteiligung präsentiert worden sind. Der Ausschuss hat sich für die 4. Variante in Ergänzung einer gemeinsamen Tiefgarage als Vorzugsvariante ausgesprochen. Diese Vorzugsvariante wird im Bebauungsplanentwurf weiter verfolgt unter Berücksichtigung nachbarlicher Interessen, klimaangepasster Maßnahmen und städtebaulicher Einfügsamkeit. Durch die Bebauungsplanänderung ist es zudem möglich, dringend benötigten Wohnraum einfügsam zu realisieren.
Verfahrensstand:
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.03.2021 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan K 170, mit den vorgenannten Zielen und Zwecken der 1. Änderung zu unterziehen. Am 13.01.2022 hat der Stadtentwicklungsausschuss beschlossen, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange erstmalig an der Planung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurde am 31.01.2023 vom Ausschuss für Stadtentwicklung beschlossen.
(Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a des Baugesetzbuches ohne Durchführung einer formalisierten Umweltprüfung.)
Informations- und Erörterungsmöglichkeit - Beteiligungsfrist:
In der Zeit vom 02.05.2023 bis einschließlich 16.06.2023 sind die nachstehenden Planungsdokumente im Rathaus der Stadt Troisdorf, Stadtplanungsamt, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf, 3. OG für jedermann einsehbar. Dort werden auch Auskünfte erteilt und es besteht die Möglichkeit zur Erörterung und Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift. Im Übrigen besteht die Möglichkeit der schriftlichen Einreichung von Stellungnahmen an die vorgenannte Adresse oder per E-Mail an die Bauleitplanung@Troisdorf.de. Weitere Einzelheiten und Hinweise entnehmen Sie bitte der im Downloadbereich angebotenen amtlichen Bekanntmachung.
Folgende Dokumente liegen zur Einsichtnahme öffentlich aus: