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Flächennutzungsplan
Gesamtplan der beabsichtigten zukünftigen städtebaulichen Entwickung
Das Baugesetzbuch verpflichtet die Gemeinden dazu, für ihr gesamtes Gebiet einen Flächennutzungsplan aufzustellen. Der Flächennutzungsplan wird im Maßstab eines Stadtplanes aufgestellt und zeigt in den Grundzügen die langfristig beabsichtigte städtebauliche Entwicklung nach den voraussehbaren Erfordernissen. Er ist an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung anzupassen, die im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, festgelegt sind. Es werden keine parzellenscharfen Aussagen getroffen. Wenn Bebauungspläne aufgestellt oder geändert werden, müssen diese aber aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.
Siedlungsentwicklung
Für die Siedlungsentwicklung haben die Bauflächen besondere Bedeutung. Dabei wird unterschieden zwischen
- Wohnbauflächen (W)
- Gemischten Bauflächen (M)
- Gewerblichen Bauflächen (G) und
- Sonderbauflächen (S)
Außerdem sind im Flächennutzungsplan dargestellt Gemeinbedarfsflächen, Verkehrsflächen, Flächen für die Ver- und Entsorgung, Grünflächen, Wasserflächen, Flächen für die Landwirtschaft und Waldflächen.
Vorbereitender Bauleitplan
Als vorbereitender Bauleitplan ergibt sich aus dem Flächennutzungsplan keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Dritten, allerdings bindet sich die Stadt selbst mit dem Beschluss über den Flächennutzungsplan für die Aufstellung von Bebauungsplänen, die nicht im Widerspruch zum Flächennutzungsplan stehen dürfen. Die Darstellungen können darüber hinaus auch unmittelbar von rechtlicher Bedeutung sein, z. B. bei der Beurteilung von Bauvorhaben im Außenbereich. Die Träger öffentlicher Belange sind verpflichtet, bei eigenen Planungen den abgestimmten Flächennutzungsplan zu berücksichtigen.
Beteiligung der Bezirksregierung
Der Flächennutzungsplan bedarf der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde. Für die Stadt Troisdorf ist dies die Bezirksregierung Köln. Soll von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abgewichen werden, muss dieser geändert werden. Nur bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung, die im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, ist eine umgekehrte Anpassung des Flächennutzungsplanes an die Festsetzungen des Bebauungsplanes im Wege einer einfachen Berichtigung möglich.
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans
Der zuzeit gültige Flächennutzungsplan wurde erstmals am 14.10.1973 wirksam und ist inzwischen mehr als 100 Änderungen unterzogen worden. Deshalb hat der Stadtentwicklungsausschuss am 15.04.2010 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Mit Einleitung des Neuaufstellungsverfahren werden für die wichtigsten Flächennutzungskategorien zunächst Prognosen und Planungskonzepte erarbeitet, ehe das Verfahren mit dem Vorentwurf für einen neuen Flächennutzungsplanes fortgesetzt wird.
Informationen zum Herunterladen (PDF)
Die nachfolgenden Informationen sind im PDF-Format bereitgestellt. Sie sind nicht barrierefrei. Mehr Informationen zum Thema PDF finden Sie in unserer Hilfe.
Auskunft erteilt:
| Amt für Stadtplanung und Geoinformation | |
| Mitarbeiter | Ulrich Gödeke |
|---|---|
| Telefon | 02241 / 900-623 |
| Fax | 02241 / 900-8623 |
| GoedekeU@troisdorf.de | |
| Zimmer | 320 |
| Adresse | Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf |









