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Bebauungspläne
Bebauungspläne geben die städtebauliche Ordnung vor
Bebauungspläne werden nach dem Baugesetzbuch aufgestellt und enthalten die rechtsverbindliche städtebauliche Ordnung für ein Gebiet. Sie werden deshalb als städtische Satzung beschlossen. Einzelheiten zu Art und Maß der baulichen Nutzung werden auf der Grundlage der Baunutzungsverordnung individuell für das Plangebiet festgelegt. Darüber hinaus sind im Bebauungsplan die Verkehrsflächen zur Erschließung der Gebäude ausgewiesen, oft auch private und öffentliche Grünflächen sowie ökologische Ausgleichsflächen. Der Umfang der Festsetzungen liegt im planerischen Ermessen und ist abhängig von den Zielen der Planung.
Für große Teile der bebauten Ortslagen gelten Bebauungspläne
Bebauungspläne liegen nicht für das gesamte Stadtgebiet vor, sondern werden aufgestellt oder geändert, soweit dies für eine geordnete städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Über 800 Bebauungspläne regeln die Bebauung von Grundstücken im Stadtgebiet. Am Ende der Seite finden Sie Übersichtspläne, in denen die Geltungsbereiche abgegrenzt sind. Auf die Bebauungspläne selbst können Sie online leider nicht zugreifen, da durch die teilweise Überlagerung mit neuen Plänen alte Pläne nicht rechtssicher in ihrer Abgrenzung präsentiert werden können.
Begründung zum Bebauungsplan
Der eigentliche Bebauungsplan besteht aus der nach der Planzeichenverordnung normierten Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen. Zu jedem Bebauungsplan wird aber auch eine Begründung mit beschlossen. Die Begründung enhält die wesentlichen Abwägungsgesichtspunkte, warum so und nicht anders geplant worden ist. In der städtebaulichen Begründung erläutert die Stadt Troisdorf die Ziele und Auswirkungen der Planung und führt eine Umweltprüfung zur Darlegung der Abwägung der Umweltbelange durch. Sofern die Umweltprüfung im beschleunigten Verfahren entfällt, erfolgt eine formlose Behandlung der Umweltbelange. Die Begründung hat eine besondere Bedeutung für den Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger. Anhand der Begründung wird bei der gerichtlichen Überprüfung von Bebauungsplänen beurteilt, ob eine sachgerechte Abwägung stattgefunden hat.
Vorgaben zur baulichen Gestaltung
Ergänzende gestalterische Festsetzungen auf der Rechtsgrundlage der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen können als örtliche Bauvorschriften in den Bebauungsplan integriert oder als isolierte Gestaltungssatzung erlassen werden. Häufig sind Festsetzungen zur Dachform und Dachneigung in die Troisdorfer Pläne integriert, während weitergehende Anforderungen an Dach- und Wandfarben und die Gestaltung der Dachaufbauten in den isolierten Gestaltungssatzungen zu finden sind.
Bereiche ohne Bebauungsplan
Die Bebauung von Grundstücken, die außerhalb von Bebauungsplänen liegen, richtet sich nach den §§ 34 und 35 des Baugesetzbuches. Der „Baulückenparagraph 34“ ist für Bauvorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Innenbereich) maßgebend und nimmt die Umgebungsbebauung zum Maßstab der Zulässigkeit. Der § 35 des Baugesetzbuches regelt die Zulässigkeit von Bauvorhaben außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Außenbereich), wo das Bauen nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig ist, um eine Zersiedelung des Freiraums zu vermeiden.
Satzungen zur Sicherung und Durchführung der Planung
Zur Sicherung der Planung muss manchmal während der Planaufstellung eine Veränderungssperre erlassen werden, die als Satzung auf die Dauer von 2 Jahren vom Stadtrat beschlossen wird und maximal um 2 Jahre verlängert werden kann. Damit werden vor Abschluss der Planung Bauvorhaben verhindert, die den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprechen. Die Veränderungssperren erhalten in Troisdorf eine fortlaufende Nummerierung. Im Vorgriff oder parallel zur Aufstellung eines Bebauungsplanes kann für Gebiete, in denen städtebauliche Maßnahmen in Betracht gezogen werden, auch ein besonderes Vorkaufsrecht durch Satzung begründet werden. Derzeit bestehen solche Satzungen für Teilbereiche der Ortsteile Troisdorf-Mitte, Spich, Sieglar, Oberlar und Eschmar.
Sofern ein besonderer Bedarf für die Entwicklung von Wohn- oder Arbeitsstätten besteht, ist die zügige Erschließung neuer Baugebiete durch Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereiches möglich. Der besondere Bedarf ist nachzuweisen. Die Gemeinde führt die Entwicklungsmaßnahme selbst durch und kauft die gesamten Flächen an. Die staatliche Städtebauförderung unterstützt i. d. R. die Kommunen finanziell bei der Durchführung der Maßnahmen. Sofern erforderlich, ist auch die Enteignung zulässig. In Troisdorf steht die Entwicklungsmaßnahme "Am Krausacker" in Troisdorf-Bergheim nach über 10jähriger Laufzeit vor dem Abschluss.
Der Behebung oder wesentlichen Verbesserung von städtebaulichen Missständen dient die Festlegung eines städtebaulichen Sanierungsgebietes. Die staatliche Städtebauförderung unterstützt hier seit den 1970er Jahren wirkungsvoll die Kommunen. In Troisdorf ist die Innenstadtsanierung durch Aufhebung der Sanierungssatzung 2004 abgeschlossen worden. Zwei neue kleinräumige Sanierungssatzungen, an der Burg Wissem zur Errichtung des Industriemuseums sowie an der Sieg in Troisdorf-Bergheim zur Neuerrichtung des Fischereimuseums wurden im Rahmen der Regionale 2010 ausgewiesen.
Stadtumbaumaßnahmen sind Anpasssungsmaßnahmen in Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffen sind. Zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen und zur Verbesserung der Umweltsituation im Rahmen der regionalen Strukturförderung ist die Troisdorfer Siegaue zur Durchführung des Projektes „Grünes C“ der Regionale 2010 als Stadtumbaugebiet festgelegt. Zur Durchfühung des Integrierten Handlungskonzeptes Innenstadt ist am 18.09.2012 vom Rat das Stadtumbaugebiet Troisdorf Innenstadt beschlossen worden.
Planungsrechtliche Auskünfte
Die nachstehenden Übersichten zeigen, wo Bebauungspläne im Stadtgebiet aufgestellt sind. Dort finden Sie auch die Bezeichnung des Planes. Die Bebauungspläne sind nach Stadtteilen geordnet. Die Anfangsbuchstaben der Planbezeichnung kennzeichnen den Stadtteil. Für weitergehende Informationen über den Planinhalt und die Anforderung von Plänen oder Planausschnitten wenden Sie sich bitte an eine der unten stehenden Kontaktpersonen. Bebauungspläne und Planausschnitte werden im Rahmen der planungsrechtlichen Auskunft kostenfrei zur Verfügung gestellt soweit Sie als E-Mail übermittelt werden können.
Informationen zum Herunterladen (PDF)
Die nachfolgenden Informationen sind im PDF-Format bereitgestellt. Sie sind nicht barrierefrei. Mehr Informationen zum Thema PDF finden Sie in unserer Hilfe.
- Bebauungsplanübersicht Altenrath (1,50 mb)
- Bebauungsplanübersicht Bergheim (1,90 mb)
- Bebauungsplanübersicht Eschmar (1,90 mb)
- Bebauungsplanübersicht Friedrich-Wilhelms-Hütte (2,30 mb)
- Bebauungsplanübersicht Kriegsdorf (1,50 mb)
- Bebauungsplanübersicht Müllekoven (1,50 mb)
- Bebauungsplanübersicht Oberlar (2,70 mb)
- Bebauungsplanübersicht Sieglar und Rotter See (2,00 mb)
- Bebauungsplanübersicht Spich (2,50 mb)
- Bebauungsplanübersicht Troisdorf und Troisdorf-West (2,20 mb)
- Legende Bebauungsplanübersichten (187 kb)
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| Stadtplanung | |||
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