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Städtische Einrichtungen und andere Anbieter geben Ermäßigungen
Ohne bürokratischen Aufwand erhalten Troisdorfer Bürgerinnen und Bürger, die Sozialleistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB XII (Sozialhilfe und Grundsicherung) beziehen, Vergünstigungen in städtischen Einrichtungen und reduzierte Eintrittsgelder oder Tarife bei anderen Anbietern wie VHS, Aggua, Eissporthalle und Bürgerhaus. Das hat der Sozialausschuss des Troisdorfer Stadtrats einstimmig beschlossen. Da die Ausstellung von Sozialausweisen zu aufwändig und kostenträchtig ist, reicht bei den entsprechenden Stellen die Vorlage eines Lichtbildausweises (Personalausweis oder Pass) und des Leistungsbescheids nach SGB II oder XII. Details sind in den Fachämtern zu erfragen. Peter Sonnet








