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Lärmschutzwand und Tempolimit für die Nacht an der A 59

Lärmaktionsplanung

Erster Lärmaktionsplan beschlossen

Der Lärmaktionsplan wird seit 2008 aufgestellt und alle fünf Jahre fortgeschrieben. Lärmaktionsplanung ist ein von der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm eingeführter Begriff. Darunter ist eine Planung zu verstehen, die die schädlichen Auswirkungen von Verkehrs- und Gewerbelärm in allen Ländern der europäischen Union nach einheitlichen Vorschriften mindern soll. Zuständig sind in der Bundesrepublik Deutschland die Gemeinden, soweit die Bundesländer keine abweichenden Regelungen getroffen haben. In Nordrhein-Westfalen sind die Gemeinden verpflichtet, in ihren Grenzen einen Lärmaktionsplan nach EG-Richtlinie aufzustellen. Grundlage der Lärmaktionsplanung bildet die Lärmkartierung.

Umgebungslärm durch Straßenverkehr am Willy-Brandt-RingBild vergrößern

Lärmaktionsplan 2008 für die am höchsten belasteten Verkehrswege

In einer vorgezogenen Stufe wurde 2008 erstmals in der EU die Lärmaktionsplanung nur für die am höchsten belasteten Straßen, Schienenwege und Flughäfen und die Ballungsräume (Städte) über 250.000 Einwohner durchgeführt. In Troisdorf wurden dabei neben allen DB-Strecken im Stadtgebiet und den Auswirkungen des Flughafens Köln-Bonn 11 Straßenabschnitte betrachtet.

Der Lärmaktionsplan 2008 für die Stadt Troisdorf hat im Entwurf zur Beteiligung der Öffentlichkeit vom 26.11.2008 bis 05.12.2008 im Rathaus zur Einsichtnahme ausgelegen. Parallel hat eine Beteiligung der Öffentlichkeit im Internet stattgefunden und die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt. Der Rat hat in der Sitzung am 24.03.2009 über die eingegangenen Stellungnahmen entschieden und den Lärmaktionsplan 2008 beschlossen. Bis zum 30.09.2009 wurde der Lärmaktionsplan zur allgemeinen Auswertung der Europäischen Kommission auf dem Dienstweg zugeleitet. Damit ist das Verfahren bis zur Fortschreibung 2013 abgeschlossen. In der Zwischenzeit eingehende Beschwerden und Anregungen werden bis dahin gesammelt und in das Verfahren zur Fortschreibung eingebracht.

Ausblick Lärmaktionsplan 2013

Neben den bisher betrachteten Lärmquellen des Schienen- und Luftverkehrs wird die Lärmaktionsplanung 2013 für den Straßenverkehrslärm auf insgesamt 41 Straßenabschnitte ausgedehnt. Der Lärmaktionsplan bleibt auch im Rahmen der Fortschreibung auf Verkehrslärm beschränkt, da Troisdorf unterhalb der Schwelle von 100.000 Einwohnern liegt, die für die Einbeziehung von Gewerbelärm nach der Umgebungslärmrichtlinie maßgebend ist.

Lärmkarte und Aktionsplan

Nachfolgend können Sie sich die Lärmkarte für Troisdorf und den gültigen Lärmaktionsplan 2008 ansehen. In dem Download-Dokument "Grundlagen und Ergebnisse der Lärmaktionsplanung in Troisdorf" sind die Ergebnisse zusammengefasst und allgemeinverständlich kommentiert, ergänzt durch hilfreiches Hintergrundwissen.


Auskunft erteilt:

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Amt für Stadtplanung und Geoinformation
Mitarbeiter Ulrich Gödeke
Telefon 02241 / 900-623
Fax 02241 / 900-8623
E-Mail GoedekeU@Troisdorf.de
Zimmer 320
Adresse Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf

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