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Baurechtliche Verfahren
Baurechtliche Verfahren
Unterschieden werden genehmigungsfreie und genehmigungspflichtige Bauvorhaben.
Im Rahmen genehmigungspflichtiger Bauvorhaben gibt es vereinfachte und normale Verfahren. Daneben gibt es auch privilegierte Bauvorhaben, für die unter bestimmten Voraussetzungen eine Baugenehmigung entbehrlich ist.
Mehr Informationen hierzu enthalten die Dienstleistungen der Bauordnung.

Bautechnische Nachweise
Grundsätzlich benötigt das Städt. Bauordnungsamt sowohl im Rahmen der Genehmigungsfreistellung nach § 67 BauO NRW als auch in genehmigungspflichtigen Verfahren bautechnische Nachweise.
Hierzu zählen insbesondere:
- Schallschutznachweise,
- Wärmeschutznachweise,
- Standsicherheitsnachweise (Statik),
- Brandschutznachweise bzw. Brandschutzkonzepte (für Sonderbauten im Sinne von § 68 I 3 BauO NRW),
- Immissionsschutznachweise.
Abhängig vom Bauvorhaben obliegen die Aufstellung und Prüfung der technischen Nachweise zunächst folgenden Personen:
- einer oder einem staatlich anerkannten Sachverständigen (§ 85 II 1 Nr. 4 BauO NRW)
oder - einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser (§ 58 BauO NRW).
Nach der Landesbauordnung (§ 68 V) können sich die Bauherrin und der Bauherr aber auch dafür aussprechen, dass die mit den bautechnischen Nachweisen im Zusammenhang stehende Prüfung allein vom Städt. Bauordnungsamt vorgenommen werden soll.
Zeitpunkt der Vorlagepflicht o.g. Nachweise
Abhängig von der Art des bauaufsichtlichen Verfahrens hat die Vorlage entweder bereits mit der Antragstellung zu geschehen oder es genügt, wenn die Nachweise bis spätestens zum Baubeginn eingereicht werden.
Hierzu erteilen Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Städt. Bauordnungsamts auf Anfrage gern Auskunft.
(Rechtsgrundlagen:
§§ 15, 17, 18, 67 II 1, IV 1 bis 3, VII 2 bis 4, 68 II, III, IV, V, VI, 85 II 1 Nr. 4 BauO NRW)
Verwaltungsgebühren
Für die Durchführung der baurechtlichen Verfahren ist eine Verwaltungsgebühr zu entrichten, deren Höhe vom Einzelfall abhängig ist. Die Mindestgebühr beträgt stets 50 €.
Für die Errichtung eines Wohnhauses mit einem Volumen von ca. 750 m³ wäre beispielsweise eine Gebühr in Höhe von 456,00 Euro zu entrichten.
Weitere Infos
Alle Informationen rund ums Bauen haben wir in unserem städtischen Bauherrenratgeber für Sie zusammen gefasst. Außerdem finden Sie hier noch weitere Infos rund ums Bauen.
Vorschriften und Gesetze
Selbstverständlich dürfen alle Arten von Bauten nicht gegen gesetzliche Vorschriften und Gesetze verstoßen. Zu den öffentlich-rechtlichen Vorschriften zählen nicht nur die Gesetze und Verordnungen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen, sondern auch die ortsrechtlichen Bestimmungen der Stadt Troisdorf.
Informationen zum Herunterladen (PDF)
Die nachfolgenden Informationen sind im PDF-Format bereitgestellt. Mehr Informationen zum Thema PDF finden Sie in unserer Hilfe.
- Gegenüberstellung von baurechtlichen Verfahren (12 kb)
- Pflichten der Bauherrin/des Bauherrn und der Bauaufsichtsbehörde in Bezug auf genehmigungspflichtige Bauvorhaben (7 kb)
- Pflichten der Bauherrin/des Bauherrn und der Bauaufsichtsbehörde in Bezug auf genehmigungsfreie Wohngebäude und Garagen (6 kb)
- Übersicht über die genehmigungsfreien Vorhaben nach § 65 I BauO NRW (25 kb)
- Merkblatt zur Nutzungsänderung (54 kb)
- Merkblatt zur gesetzlichen Gebäudeeinmessungspflicht (60 kb)
- Rechtsprobleme an der Gartengrenze (292 kb)









