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Ämter und Mandate

Korruptionsbekämpfungsgesetz
Die in allen Bereichen und auf allen Ebenen des privaten und öffentlichen Lebens auffällig gewordenen Korruptionsfälle haben das Land Nordrhein-Westfalen dazu veranlasst, ein Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsG NRW) zu erlassen. Zielsetzung ist sowohl verbindliche Regelungen hinsichtlich Transparenz- und Auskunftspflichten zu schaffen, als auch für die Korruptionsbekämpfung zu sensibilisieren.
§ 17 des KorruptionsG NRW verpflichtet
- alle Stadtverordneten,
- alle stimmberechtigten sachkundigen Bürger sowie deren Stellvertreter
- alle stimmberechtigten Mitglieder des Verwaltungsrates des Abwasserbetriebes sowie deren Stellvertreter
- alle stimmberechtigten Mitglieder der Organe der städtischen Stiftungen sowie deren Stellvertreter,
ihre Funktionen und Aktivitäten gegenüber dem Bürgermeister anzugeben bzw. Auskunft über ihre Funktionen und Aktivitäten zu geben.Sowohl diese Erklärungen als auch
- die Gremientätigkeiten des Bürgermeisters der Stadt Troisdorf
- die Erklärung des Vorsitzenden des Verwaltungsrates des Abwasserbetriebes und seines Stellvertreters
- die Erklärungen der Vorsitzenden der städtischen Stiftungen, deren Stellvertreter sowie der Geschäftsführer/innen
sind nach dem KorruptionsG NRW zu veröffentlichen, was lt. Beschluss des Rates der Stadt Troisdorf mit der Einbindung der nachfolgenden Links geschieht.
Auskünfte und Erklärungen nach dem KorruptionsG NW
Auskunft erteilt:
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Co-Dezernat IV Abteilung Recht, Zentrale Vergabestelle |
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| Mitarbeiter | Achim Zumbrock |
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| Telefon | 02241 / 900-304 |
| Fax | 02241 / 900-8304 |
| ZumbrockA@troisdorf.de | |
| Zimmer | 203 |
| Adresse | Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf |









