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Ämter und Mandate

Ein Mann verweigert die Annahme von Geldscheinen, Bildquelle: Helder Almeida - Fotolia

Korruptionsbekämpfungsgesetz

Die in allen Bereichen und auf allen Ebenen des privaten und öffentlichen Lebens auffällig gewordenen Korruptionsfälle haben das Land Nordrhein-Westfalen dazu veranlasst, ein Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsG NRW) zu erlassen. Zielsetzung ist sowohl verbindliche Regelungen hinsichtlich Transparenz- und Auskunftspflichten zu schaffen, als auch für die Korruptionsbekämpfung zu sensibilisieren.

§ 17 des KorruptionsG NRW verpflichtet

  • alle Stadtverordneten,
  • alle stimmberechtigten sachkundigen Bürger sowie deren Stellvertreter
  • alle stimmberechtigten Mitglieder des Verwaltungsrates des Abwasserbetriebes sowie deren Stellvertreter
  • alle stimmberechtigten Mitglieder der Organe der städtischen Stiftungen sowie deren Stellvertreter,

ihre Funktionen und Aktivitäten gegenüber dem Bürgermeister anzugeben bzw. Auskunft über ihre Funktionen und Aktivitäten zu geben.Sowohl diese Erklärungen als auch

  • die Gremientätigkeiten des Bürgermeisters der Stadt Troisdorf
  • die Erklärung des Vorsitzenden des Verwaltungsrates des Abwasserbetriebes und seines Stellvertreters
  • die Erklärungen der Vorsitzenden der städtischen Stiftungen, deren Stellvertreter sowie der Geschäftsführer/innen

sind nach dem KorruptionsG NRW zu veröffentlichen, was lt. Beschluss des Rates der Stadt Troisdorf mit der Einbindung der nachfolgenden Links geschieht.


Auskunft erteilt:

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Co-Dezernat IV
Abteilung Recht, Zentrale Vergabestelle
Mitarbeiter Achim Zumbrock
Telefon 02241 / 900-304
Fax 02241 / 900-8304
E-Mail ZumbrockA@troisdorf.de
Zimmer 203
Adresse Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf

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