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Hilfe und Beratung bei der Feststellung einer Schwerbehinderung

Die Stadt Troisdorf berät bei der Antragstellung zur Anerkennung und Feststellung einer Schwerbehinderung.

Der Schwerbehindertenausweis

Mit dem „Grad der Behinderung" (GdB) wird in Prozent bewertet, wie stark die Auswirkungen einer Behinderung sind. Dabei werden geistige, seelische und soziale Nachteile berücksichtigt. Die Ursache ist für die Bewertung unwichtig.
Die Angabe zum „Grad der Behinderung" wird ergänzt durch einige Merkzeichen, die sich auf die Art der Beeinträchtigung oder die damit verbundenen Nachteilsausgleiche beziehen, die Sie beantragen können, wenn diese Merkzeichen in Ihrem Schwerbehindertenausweis eingetragen sind:

  • Merkzeichen G erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr / gehbehindert
  • Merkzeichen aG („außergewöhnlich gehbehindert“) Behindertenparkausweis
  • Merkzeichen B Notwendigkeit einer ständigen Begleitung
  • Merkzeichen RF Rundfunkgebührenbefreiung
  • Merkzeichen H („hilflos“)
  • Merkzeichen 1. Kl. Benutzung der ersten Klasse mit einer Fahrkarte zweiter Klasse der Eisenbahn
  • Merkzeichen BL („blind“) Blindenhilfe / Blindengeld
  • Merkzeichen GL („gehörlos“) Gehörlosengeld

Informationen zum Herunterladen (PDF)

Die nachfolgenden Informationen sind im PDF-Format bereitgestellt. Mehr Informationen zum Thema PDF finden Sie in unserer Hilfe.


Auskunft erteilt:

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Sozial- und Wohnungsamt
Mitarbeiterin Sigrid Jung
Telefon 02241 / 900-516
Fax 02241 / 900-8516
E-Mail JungS@troisdorf.de
Zimmer 275
Adresse Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf

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