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Informationen zum Eintritt eines Sterbefalls

Anzeige eines Sterbefalls durch das Bestattungsunternehmen
Der Tod einer in Troisdorf verstorbenen Person muss im Standesamt Troisdorf am auf den Todestag folgenden Werktag angezeigt werden. In der Regel übernimmt dies das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen. In diesem Fall müssen Sie nicht persönlich im Standesamt Troisdorf vorsprechen.
Persönliche Anzeige
Wenn Sie persönlich den Sterbefall hier anzeigen und beurkunden lassen möchten, legen Sie bitte immer Originaldokumente vor. Urkunden und Gerichtsurteile, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen durch einen in Deutschland öffentlich beeidigten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden.
Alle wichtigen Informationen halten wir für Sie bereit.
Bei Fragen zum Nachlass und Erben möchten wir auf die Seiten des Amtsgerichts Siegburg bzw. des justizportals des Landes Nordrhein-Westfalen verweisen.









